Im Zuge der geplanten GEAS-Reform werden aktuell wieder die Vorschläge zur Instrumentalisierungsverordnung als Teil der Verordnung für Ausnahmen im Falle von Krisen, Instrumentalisierung und höherer Gewalt zwischen den EU-Mitgliedsstaaten verhandelt. Schon im Dezember 2022 hatte der KOK e.V. gemeinsam mit über 30 weiteren Organisationen in einem Statement von der Bundesregierung gefordert, gegen die Instrumentalisierungsverordnung zu stimmen.
Nach dem derzeitigen Entwurf der Krisen-Verordnung sollen in Fällen von Krise, Instrumentalisierung und höherer Gewalt die Schutzstandards für Geflüchtete weiter abgesenkt werden. Die von der Bundesregierung gewünschten Ausnahmen vom Grenzverfahren für besonders vulnerable Personengruppen sind im derzeitigen Entwurf der Krisen-Verordnung nicht vorgesehen. Grundsätzlich droht mit der Verordnung eine Legitimierung für bereits stattfindende Menschenrechtsverletzungen an den EU-Außengrenzen.
Der KOK e.V. appelliert mit über 50 weiteren Organisationen in einem gemeinsamen Statement erneut und mit Nachdruck an die Bundesregierung bei ihrem Nein zur Instrumentalisierungsverordnung zu bleiben und der Einführung der Krisen-Verordnung nicht zuzustimmen.
Auszug aus dem Appell an die Bundesregierung zu ihrer Position zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems:
Das Leid an den Außengrenzen beenden
Seit Jahren verüben Mitgliedsstaaten der Europäischen Union an den Außengrenzen der EU – unter anderem mittels Notstandsmaßnahmen – schwerwiegendste Menschenrechtsverletzungen. Der Ausnahmezustand wird dazu genutzt, den Schutzsuchenden den Zugang zu humanitärer Hilfe zu verwehren und die Öffentlichkeit auszuschließen, um die Gewalt an der Grenze zu verbergen. Statt frierenden Menschen in den Urwäldern an der Grenze zu Belarus medizinisch zu helfen und ihr Asylverfahren einzuleiten, prügeln polnische Grenzschützer sie über die Grenze zurück. Statt Menschen aus Seenot zu retten, drängt die griechische Küstenwache schutzsuchende Menschen auf der Ägäis Richtung Türkei.
Das ist eine Krise der Menschlichkeit und eine Krise der Menschenrechte. Es ist auch eine Krise der Rechtsstaatlichkeit in der EU. Die Bundesregierung hat es sich mit dem Koalitionsvertrag zum Ziel gemacht, „die illegalen Zurückweisungen und das Leid an den Außengrenzen [zu] beenden“. Die nun diskutierte Verordnung wäre ein weiterer Schritt hin zu einem Europa, in dem grundlegende Werte wie Menschenwürde und Flüchtlingsschutz nicht zählen. Die Bundesregierung kann jetzt noch im Rat entscheidenden Einfluss nehmen.
Recht einhalten, nicht verbiegen
Der Entwurf der Verordnung für den Fall von Krise, Instrumentalisierung und höherer Gewalt sieht vor, europäische Vorschriften für Asylverfahren sowie für die Unterbringung und Versorgung von Schutzsuchenden weit unter jedes erträgliche Minimum abzusenken. Im Falle einer Instrumentalisierung würde eine Regelung im Schengener Grenzkodex durch die Schließung von Grenzübergängen es fliehenden Menschen nahezu unmöglich machen, an den Außengrenzen einen Asylantrag zu stellen. Statt schutzsuchende Menschen zu schützen, erhöht besonders das Konzept der Instrumentalisierung sogar noch die Gefahr, dass diese illegal – und oft mit Gewalt – zurückgeschoben werden. Wenn es doch jemand schafft, einen Asylantrag zu stellen, erlaubt es die Verordnung, diese Person bis zu fünf Monate zu inhaftieren. Dies betrifft auch Traumatisierte, Menschen mit Behinderung, Familien und allein fliehende Kinder. An den Grenzen werden die Bedingungen, wie auf den griechischen Inseln und anderswo häufig genug gesehen, absehbar menschenunwürdig sein. Notwendige unabhängige rechtliche Beratung oder medizinische und psychologische Unterstützung werden kaum möglich sein.
Nein zu einer Instrumentalisierung durch die Hintertür, Nein zum aktuellen Entwurf der Krisen-Verordnung
Die Verordnung für den Fall von Krise, Instrumentalisierung und höherer Gewalt droht an den Außengrenzen den schon bestehenden Ausnahmezustand rechtlich zu zementieren. Das können und wollen wir nicht hinnehmen. Europäisches Recht muss wieder angewendet werden – die vorgelegte Verordnung verbiegt aber das Recht und ermöglicht es, das geltende Recht an den Außengrenzen zu brechen. Die unterzeichnenden Organisationen fordern die Bundesregierung eindringlich auf, dies nicht zuzulassen und in den Verhandlungen im Rat eine klare rote Linie zu ziehen.