Das Kabinett hat am 03.02.2016 das Asylpaket II und damit eine Reihe von Einschnitten in die Rechte von Flüchtlingen beschlossen.
Diese Einschnitte betreffen u.a. die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Geschützte, beschleunigte Verfahren in speziellen Aufnahmenzentren für bestimmte Flüchtlingsgruppen, die Möglichkeit schnellerer Abschiebungen, inklusive der möglichen Abschiebung von Traumatisierten und Erkrankten sowie die Einstufung von Algerien, Marokko und Tunesien als "sichere Herkunftsstaaten".
Die Pressemitteilung des KOK zu dem Beschluss finden Sie hier.
Die geplanten Änderungen und Verschärfungen wurden von zivilgesellschaftlichen Organisationen scharf kritisiert (KOK berichtete hierzu).
Nach der Einigung von CDU/CSU und SPD auf das so genannte Asylpaket II am 29.1.2016 wurden Anfang Februar die Referentenentwürfe zum "Gesetz zur Änderung des Asylgesetzes – Entwurf eines Gesetzes zur Bestimmung von Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten" vom 29.01.2016 sowie zum "Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren" vom 01.02.2016 vom BMI an verschiedene zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, u.a. auch an den KOK, zur Stellungnahme verschickt.
Bedauerlicherweise wurden für die Entwürfe so kurze Rückmeldefristen gesetzt (für den Entwurf zur Änderung des Asylgesetzes 1,5 Werktage und für den Entwurf zu beschleunigten Asylverfahren lediglich 8 Stunden), dass eine fundierte Auseinandersetzung mit den Entwürfen sowie die Ausarbeitung von Stellungnahmen nicht möglich war.
Der KOK, wie auch verschiedene andere Organisationen, kritisiert diesen Umgang mit den Verbänden. Das Vorgehen legt nahe, dass ein wirkliches Interesse an den Stellungnahme und damit die Möglichkeit der Partizipation der Zivilgesellschaft offensichtlich nicht besteht.
Zu beiden Entwürfen bestehen eine Reihe Kritikpunkte und ernsthafte Bedenken. Als sehr problematisch werden weiterhin vor allem die Schnellverfahren in besonderen Aufnahmezentren, erschwerte Familienzusammenführung für subsidiär Geschützte sowie mögliche Abschiebung von Traumatisierten und Erkrankten und die Einstufung der genannten Länder als sichere Herkunftsstaaten gesehen.
Auch dass im Rahmen der Verhandlungen zum so genannten Asylpaket II nicht, wie von vielen Fachleuten gefordert, ein Gewaltschutzkonzept für Frauen und Kinder in Flüchtlingsunterkünften erarbeitet und implementiert werden soll kritisieren wir deutlich. Laut Berichten u.a. der FAZ und des Spiegel gab es bereits eine Einigung über ein Gewaltschutzkonzept, die nun aber wieder gekippt worden sein soll. Ministerin Schwesig hatte ebenfalls bereits im Dezember auf die Notwendigkeit des besonderen Schutzes von Frauen und Kindern hingewiesen.
Insbesondere auf die schwierige Situation von Kindern im Kontext von Flucht und Asyl weist ECPAT in einer aktuellen Pressemitteilung hin.
Trotz der sehr kurzen Fristen hat der KOK einige Hinweise zu den beiden Referentenentwürfen verfasst und an das BMI versendet:
KOK Hinweise zum Referentenentwurf zur Einführung beschleunigter Asylverfahen.
KOK Hinweise zum Referentenentwurf zur Änderung des Asylgesetzes - Einstufung von Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten.