In seiner lesenswerten Revisionsentscheidung vom 30.11.2022 im Strafverfahren wegen Menschenhandels hebt der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs den Freispruch eines wegen Menschenhandels angeklagten Mannes unter anderem wegen überspannter Anforderungen des Gerichts an die für eine Verurteilung erforderliche Gewissheit auf.