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Ausführungsgesetze der Länder zur psychosozialen Prozessbegleitung im Strafverfahren

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz stellt eine Übersicht zu den Regelungen des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren zur Verfügung. Sie klärt zunächst über Grundsätzliches auf und informiert unter anderem darüber, was Psychosoziale Prozessbegleitung ist, wem sie zur Verfügung steht und wie diese finanziert wird. Darüber hinaus werden aber auch die Ausführungsgesetze einzelner Länder vorgestellt. Die Verordnungen zur Ausführung des Gesetzes über die Psychosoziale Prozessbegleitung im Strafrecht der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen werden aufgelistet, ebenso wie das Ausführungsgesetz Niedersachsens. Die Landesregierung Niedersachsen hat darüber hinaus eine extra Informationsseite zum Thema Opferschutz angelegt und bietet Informationen und Materialien für direkt Betroffene, Angehörige, Bekannte und Nachbarn sowie Fachkräfte an. Das Gesetz über die Psychosoziale Prozessbegleitung geht mit dem dritten Opferrechtsreformgesetz einher.

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