Fragestellung:
Mit der Verabschiedung der Richtlinie zur Änderung der EU-Menschhandelsrichtlinie am 24. Juni 2024 wurde die EU-Menschenhandelsrichtlinie umfassend reformiert. Erweitert wurde u.a. der Katalog der Ausbeutungswecke um das Phänomen der Zwangsheirat als neue Ausbeutungsformen im Kontext des Menschenhandels. Vor diesem Hintergrund besteht eine deutliche Forschungslücke hinsichtlich der Praxis im Umgang mit Fällen von Zwangsheirat und deren Überschneidungen mit Menschenhandel. Insbesondere bedarf es einer systematischen Analyse der Arbeitsweisen, Herausforderungen und Bedarfe von Fachberatungsstellen zu Zwangsheirat im Vergleich zu spezialisierten Fachberatungsstellen für Menschenhandel. Ziel des Forschungsvorhabens ist es, Erkenntnisse zu generieren, welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der Identifizierung, Unterstützung und Unterbringung von Betroffenen bestehen und welche spezifischen Herausforderungen sich daraus für die Praxis ergeben. Darüber hinaus soll eine Bewertung rechtlicher Schutzlücken sowie bestehender Rahmenbedingungen vorgenommen werden. Auf Basis der Untersuchung werden schließlich praxisorientierte Handlungsempfehlungen für relevante Akteur*innen und Unterstützungsstrukturen im Bereich Menschenhandel formuliert. Die Ergebnisse der Interviews sollen in einem Bericht festgehalten werden.
Der Auftrag wird auf zwei Werkvertragsnehmer*innen aufgeteilt werden. Diese Ausschreibung bezieht sich auf Arbeitsblock 1, 2 und 4.
Leistungen:
- Teilnahme an (Online-)Besprechungen mit der Auftraggeberin zu Vorbereitung, Zwischenstand und Ergebnissen
Arbeitsblock 1: Konzeptentwicklung und Vorbereitung
- Erarbeitung eines Konzepts zur Erstellung einer Studie zu Zwangsheirat im Kontext des Menschenhandels (Das Konzept wird unter Einbeziehung des und Rücksprache mit dem KOK-Vorstand/ Geschäftsstelle finalisiert.)
- Suche nach Interviewpartner*innen: Mitarbeitende von Fachberatungsstellen
- Kontaktaufnahme, Terminabstimmung und Organisation der Interviews
- Konzeption eines Interviewleitfadens, Durchführung eines Pretests und Anpassung des Interviewleitfadens
Arbeitsblock 2: Durchführung Interviews und Desktop-Recherche
- Durchführung der Interviews und Dokumentation
- Aufarbeitung des Datensatzes
- Transkription der Interviews
- Desktop-Recherche und ergänzende Hintergrundgespräche mit relevanten Akteuren (Mitarbeitende von Staatsanwaltschaften, Jugendamt, Polizei, etc.)
Arbeitsblock 3: Rechtliche Analyse
- Darstellung der Strafbarkeit nach dem StGB und Einordnung als Form von Menschenhandel
- Rechtliche Rahmung: Istanbul-Konvention, UN-Kinderrechtskonvention…
- Bestehende Schutzmechanismen (z. B. Jugendschutz, Gewaltschutzgesetz/Gewalthilfegesetz, Aufenthaltsrecht, Asylrecht (geschlechtsspezifische Verfolgung, …)
- Analyse von Lücken und Reformbedarfen
- Zusammenfassung der rechtlichen Analyse in einem Kurzbericht
Arbeitsblock 4: Anfertigung eines Berichts
- Zusammenfassung und Verschriftlichung der Ergebnisse: Erstellung eines Gesamtberichts
- Erstellung einer Kurzzusammenfassung (2 Seiten)
- Vorstellung der Ergebnisse und des Berichts in der Geschäftsstelle (60 Minuten) und digital bei einem KOK-Lunchtalk (60 Minuten)
Vergütung / Zeitumfang:
- Arbeitsblock 1, 2 und 4: max. 17 AT à 600 EUR brutto/Arbeitstag (AT) =
Zeitraum:
Ende 3./4. Quartal 2025 bis 1. Quartal 2026
Voraussetzungen für Werkvertragsnehmer*innen:
- abgeschlossenes Hochschulstudium der Geistes-, Kultur- oder Sozialwissenschaften
- Kenntnisse im Bereich Zwangsverheiratung/geschlechtsspezifischer Gewalt
- Erfahrungen mit Interviewführung und Berichterstellung
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Wir freuen uns über Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen.
Bitte senden sie diese bis zum 31.07.2025 ausschließlich per Mail an: info(at)kok‐buero.de