Das BVerfG gibt mit Urteil vom 25.09.2020 der Verfassungsbeschwerde einer Mauretanierin gegen die Ablehnung ihrer Asylklage statt und stellt fest, dass die Nichtauseinandersetzung des VG mit dem substantiierten Vortrag der Frau zur Sklaverei in Mauretanien einen Verstoß gegen das Grundrecht auf rechtliches Gehör und die Nichtzulassung der Berufung durch das OVG eine Verletzung ihres Rechts auf effektiven Rechtsschutz darstellen