In Abkehr von seiner früheren Rechtsprechung stellt das BVerwG in seiner Entscheidung vom 04.07.2019 fest, dass schon das BAMF im Rahmen der Gefahrenprognose bei einer zusammen lebenden Kernfamilie auch dann von einer gemeinsamen Rückkehr auszugehen hat, wenn einzelnen Familienmitgliedern bereits ein Schutzstatus gewährt wurde. Es könne selbst dann nicht angenommen werden, dass die Familienmitglieder ohne Bleiberecht alleine zurückkehrten. Dies gebiete der grund- und konventionsrechtliche Schutz der Familie. Bislang hatte das BVerwG in Fällen, in denen Einzelnen bereits ein Schutzstatus zuerkannt worden war, eine Ausnahme vom Grundsatz der gemeinsamen Rückkehr angenommen.