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Bedeutende Entscheidung des Sozialgerichts Berlin zum Leistungsanspruch einer Bulgarin nach Prostitutionsaufgabe in die Datenbank eingestellt

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Das SG Berlin spricht mit Urteil vom 15.06.2022 einer Bulgarin nach Aufgabe der selbständigen Prostitutionstätigkeit einen Hartz IV-Anspruch zu und stellt fest, die Beendigung der Tätigkeit sei nicht als freiwillige Arbeitsaufgabe zu werten, so dass Aufenthaltsrecht und Leistungsanspruch bestehen blieben.

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