Aktuelles im KOK

Bedeutendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) wegen Entgeltbenachteiligung aufgrund des Geschlechts

Shutterstock.com/#681265648/R.Classen

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass eine Frau einen Anspruch auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit hat, wenn der Arbeitgeber männlichen Kollegen aufgrund des Geschlechts ein höheres Entgelt zahlt. Dies gilt auch dann, wenn Männer ein höheres Gehalt ausgehandelt haben. Der Anspruch ergibt sich aus Art. 157 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), § 3 Abs. 1 und § 7 Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG).

Gefördert vom
Logo BMFSFJ
KOK ist Mitglied bei

Kontakt

KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V.
Lützowstr.102-104
Hof 1, Aufgang A
10785 Berlin

Tel.: 030 / 263 911 76
E-Mail: info@kok-buero.de

KOK auf bluesky