Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass eine Frau einen Anspruch auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit hat, wenn der Arbeitgeber männlichen Kollegen aufgrund des Geschlechts ein höheres Entgelt zahlt. Dies gilt auch dann, wenn Männer ein höheres Gehalt ausgehandelt haben. Der Anspruch ergibt sich aus Art. 157 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), § 3 Abs. 1 und § 7 Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG).