Das LG gibt mit Urteil vom 18.5.2020 der Berufung der Staatsanwaltschaft statt und verurteilt drei Angeklagte wegen Menschenhandels, bzw. besonders schweren Menschenhandels durch Ausbeutung bei der Begehung von Diebstählen zu teils mehrjährigen Haftstrafen. In der Vorinstanz hatte sie ein Richter am Amtsgericht dagegen hatte nur wegen Diebstahlsdelikten verurteilt; bzgl. der weiteren Vorwürfe, u.a. Menschenhandel, wurden sie sogar freigesprochen.