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Bemerkenswerte Entscheidung des Landgerichts Köln (LG) zur Zahlung von Schmerzensgeld im Adhäsionsverfahren

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In seiner Entscheidung vom 25.02.2022 verurteilt das LG einen katholischen Priester wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern in 72 Fällen, davon in zwei Fällen in Tateinheit mit sexuellem Übergriff, des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 23 Fällen sowie des sexuellen Missbrauchs einer Jugendlichen in 15 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 12 Jahren.

Das LG verurteilt den Angeklagten darüber hinaus, an die Neben- und Adhäsionsklägerinnen Schmerzensgeld zu zahlen. Dieses einmal in Höhe von 5.000 EUR, einmal in Höhe von 10.000 EUR und einmal in Höhe von 35.000 EUR. Das Gericht stellt fest, dass der Angeklagte verpflichtet ist, den Nebenklägerinnen alle zukünftigen materiellen und immateriellen Schäden aus den zu ihrem Nachteil begangenen, der Verurteilung des Angeklagten zu Grunde liegenden Taten zu ersetzen.

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