In seiner Entscheidung vom 25.06.2020 verurteilt das LG den Beklagten wegen einfacher und gefährlicher Körperverletzung sowie wegen Vergewaltigung.
Das LG verurteilt den Angeklagten darüber hinaus, an die Neben- und Adhäsionsklägerin Schmerzensgeld in Höhe von 6.000 EUR zu zahlen. Das Gericht stellt fest, dass der Angeklagte verpflichtet ist, der Adhäsionsklägerin alle zukünftigen materiellen und immateriellen Schäden aus den zu ihrem Nachteil begangenen, der Verurteilung des Angeklagten zu Grunde liegenden Taten zu ersetzen.