Das OLG verpflichtet ein Standesamt mit Urteil vom 02.08.2021, bei einem eritreischen Paar die Eheschließung vorzunehmen. Die Frau hatte keinen ausreichenden Identitätsnachweis. Das OLG stellte fest, als anerkanntem Flüchtling sei ihr die Kontaktaufnahme zur eritreischen Botschaft nicht zuzumuten, so dass ein Nachweis per eidesstattlicher Versicherung möglich sei. Dies gebiete das Grundrecht auf Eheschließungsfreiheit.