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Staatenbericht der Bundesregierung zur Frauenrechtskonvention CEDAW

Im Rahmen der Umsetzung der Frauenrechtskonvention der Vereinten Nationen (Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, CEDAW) hat die Bundesregierung am 19. Mai 2021 ihren 9. Staatenbericht beschlossen.

Der Bericht des Bundesfamilienministeriums (BMFSJ) informiert über die Fortschritte zur Gleichstellung von Frauen auf Bund- und Länderebene. Zwischen März 2017 und Mai 2021 wurden demnach Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Gleichstellung und Teilhabe von Frauen durch die Aufwertung sozialer Berufe, den Ausbau der Kinderbetreuung und eine Geschlechtermindestquote für Frauen in Vorstandspositionen umgesetzt. Des Weiteren wurde ein neues Investitionsprogramm für den  Aus-, Um- und Neubau von Frauenhäusern und Beratungsstellen gestartet sowie eine übergreifende Gleichstellungsstrategie beschlossen.

Der umfassende Bericht beinhaltet außerdem aktualisierte Informationen über Maßnahmen im Kampf gegen Menschenhandel und Ausbeutung.

Staaten, die CEDAW ratifiziert haben, müssen nach Artikel 18 einen Erstbericht ein Jahr nach Inkrafttreten einreichen, danach alle vier Jahre einen periodischen Staatenbericht. Die mündliche Überprüfung des Berichts findet in Form eines konstruktiven Dialogs zwischen dem Ausschuss und einer Regierungsdelegation in einer öffentlichen Sitzung in Genf statt. Anschließend verabschiedet der Ausschuss seine Abschließenden Bemerkungen, in denen er seine wichtigsten Kritikpunkte zusammenfasst und Empfehlungen zur besseren Umsetzung der Konvention formuliert.

Die CEDAW-Allianz Deutschlands, bei der der KOK Mitglied ist, erarbeitet aktuelle einen Alternativbericht um auf die aus Sicht der Zivilgesellschaft nach wie vor bestehenden Defizite in Bezug auf Gleichstellung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen in Deutschland.

Neunter Bericht der Bundesrepublik Deutschland zum CEDAW

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