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Bericht der Bundesregierung zur Situation der Frauenhäuser, Fachberatungsstellen und anderer Unterstützungsangebote für gewaltbetroffene Frauen (und deren Kinder)

Am 15.08. beschloss das Kabinett den "Bericht der Bundesregierung zur Situation der Frauenhäuser, Fachberatungsstellen und anderer Unterstützungsangebote für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder in Deutschland". Ziel dieses Berichts war es, das gesamte Hilfesystem für die gewaltbetroffenen Frauen und derern Kinder sowohl durch qualitative als auch quantitative Daten zu den vorhandenen Unterstützungsstrukturen in allen Bundesländern zu erfassen und die verfassungs- und sozialrechltichen Rahmenbedingungen zu prüfen. In ihrer Stellungnahme stellt die Bundesregierung klar, dass es Aufgabe aller staatlichen Handlungsebenen sei, Schutz und Unterstützung bei Gewalt und der Bewältigung ihrer Folgen zu gewähren.

Den vollständigen Bericht der Bundesregierung finden Sie hier.

Der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe e.V. (bff e.V.) erstellte parallel zur Bundesregierung ebenfalls ein Gutachten der Hilfsangebote mit dem Titel " Rechtliche Anforderungen und Möglichkeiten der Ausgestaltung und Finanzierung des Hilfesystems bei Gewalt."

Den Bericht sowie Pressemitteilungen des bff e.V. finden Sie hier.

Ein weiteres Rechtsgutachten zum Thema "Der Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder" wurde von einem Bündnis aus Arbeiterwohlwahrt Bundesverband e.V., Deutsches Rotes Kreuz e.V., Diakonisches Werk der EKD e.V., Paritätischer Wohlfahrtsverband Gesamtverband e.V. und Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V./Deutscher Caritasverband e.V. in Auftrag gegeben.

Das Gutachten finden Sie hier.

 

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