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Bericht der Fluchtursachenkommission

Die Fluchtursachenkommission hat ihren Bericht mit Empfehlungen vorgelegt. Allerdings gibt es wenig neue Erkenntnisse, ob die durchaus enthaltenen guten Empfehlungen auch tatsächlich umgesetzt werden bleibt, auch angesichts der Bundestagswahl, abzuwarten.

Vor der letzten Bundestagswahl 2017 forderten über 150 Träger*innen des Bundesverdienstkreuzes “die Einsetzung einer Enquete-Kommission „Fluchtursachen““, unter anderem auch, um den Beitrag Deutschlands zur Entstehung von Fluchtursachen zu verdeutlichen und diesen zukünftig zu verringern. Auch die Zivilgesellschaft und Parteien unterstützten diese Forderung, welche 2018 im Koalitionsvertrag durch die Einsetzung der Fachkommission Fluchtursachen verwirklicht wurde. 2019 wurde sie vom Bundeskabinett eingesetzt und beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) angesiedelt. Die Fachkommission setzt sich aus 24 Mitgliedern aus NGOs, Wissenschaft, Wirtschaft und internationalen Organisationen zusammen. Neben Flucht, sollte ein besonderer Schwerpunkt auf irregulärer Migration liegen und der Vermeidung von beidem.

Die erarbeiteten Empfehlungen wurden am 18.05.2021 vorgestellt und sehen Maßnahmen in fünf Handlungsfeldern vor. Das erste Handlungsfeld soll Konflikten und Krisen entgegensteuern. Die Strategieprozesse in diesem Bereich sollen u.a. durch einen Rat für Frieden, Sicherheit und Entwicklung gestärkt werden. Dieser soll auch unabhängige Institutionen und die Zivilgesellschaft beim Erstellen von Handlungsoptionen miteinbeziehen. Als weiteren Punkt empfiehlt die Fachkommission soziale Sicherungssysteme und Perspektiven in den Herkunftsländern zu erweitern. Der Klimawandel soll besser bekämpft und seine Auswirkungen solidarisch bewältigt werden. Außerdem soll eine gemeinsame Strategie von Herkunftsländern und Aufnahmeländern zur Aufnahme von Geflüchteten erarbeitet werden. Ferner ist die „Migrations-, Asyl- und Flüchtlingspolitik so zu gestalten, dass Flüchtlinge sowie irreguläre Migrantinnen und Migranten menschenwürdig behandelt werden“. Die Bundesregierung soll vermehrt auf die Einhaltung von europäischem Recht an den EU-Außengrenzen und innerhalb der EU achten. Hierfür muss eine stabile Finanzierung stehen, um so nachhaltige Veränderungen zu erwirken. Darüber hinaus hat die Kommission 15 Vorschläge erarbeitet, die nach der Bundestagswahl im September Teil der Verhandlungen zur Regierungsbildung sein und in der nächsten Legislaturperiode umgesetzt werden sollen. Unter anderem soll mehr in die Bildung von Mädchen und Jungen in Herkunftsländern investiert, Frauen besser geschützt und gefördert und eine Allianz für Resettlement gegründet werden. Dafür sollen sich die Mitglieder dieser Allianz verpflichten, jedes Jahr eine gewisse Anzahl an Menschen direkt aus ihren Herkunftsländer aufzunehmen. Die Kommission empfiehlt eine Größenordnung von 0,05 Prozent der eigenen Bevölkerung.

Die Bundesregierung begrüßt den Bericht und sieht sich darin bestätigt, „Fluchtursachen als ein ressortübergreifendes Thema zu sehen“. Sie will in den folgenden Monaten beraten, wie die Empfehlungen der Kommission umgesetzt werden können. Auch der KOK begrüßt den Bericht, da er den Umgang mit Flucht, Vertreibung und irregulären Migrationsbewegungen weniger in einer restriktiven Migrationspolitik als in umfassenden politischen, sozialen und wirtschaftlichen Maßnahmen sieht, die auch humanitäre und menschenrechtliche Normen berücksichtigen. Sollten die Empfehlungen gut umgesetzt werden, könnten europaweite Initiativen und Koalitionen entstehen, die fernab von Frontex legale Einreisewege ermöglichen und dazu beitragen, das Recht an den EU-Außengrenzen einzuhalten. Gleichzeitig könnte eine bessere, aufeinander abgestimmte Zusammenarbeit der Bundesministerien die Situation Schutzsuchender verbessern. Auch ist es nötig mehr politischen Willen und Ressourcen in Krisenvorbeugung zu stecken und Menschen weltweit ein würdiges Leben zu ermöglichen. Tatsächlich ist es aber fraglich, ob dies gelingen wird. Im September finden Bundestagswahlen statt und schon jetzt ist klar, dass der amtierende Bundesentwicklungsminister nicht mehr für dieses Amt zur Verfügung stehen wird. Wird sein*e Nachfolger*in die Aufgabe annehmen? Wird die neue Regierung eine armutsorientierte und nachhaltige Gesamtpolitik an zentraler Stelle ihres Programms setzen? Überhaupt sind die Herausforderungen, wie die Kommission selbst feststellt, von enormer Dimension, für die es globale Zusammenarbeit braucht, um die es aber in Zeiten anhaltender Krisen des Multilateralismus schon länger nicht mehr gut bestellt ist.

Und wird sich praktisch etwas verändern, wenn einerseits die Maßgabe ist, im Interesse der Migrationssteuerung und partnerschaftlicher Abkommen mit autoritären Regimen zusammenzuarbeiten, deren Menschenrechtsverletzungen Fluchtursachen produzieren?

Der Bericht der Fluchtursachenkommission bietet wenig neue Erkenntnisse, er ist eine gute Zusammenstellung von Lehrsätzen, die viele Nichtregierungsorganisationen aus dem Bereich der Humanitären Hilfe, Entwicklungszusammenarbeit und Menschenrechte schon lange in den politischen Raum tragen. Bleibt zu hoffen, dass der Bericht der hochrangig besetzten Kommission nun auch diejenigen Entscheider*innen erreicht, die diese Erkenntnisse bislang nicht wahrgenommen haben und dass seine Halbwertszeit weit über die nächsten Monate hinausreicht.

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