Die Frontex Scrutiny Working Group (FSWG) veröffentlichte heute ihren Bericht zur Untersuchung an Grundrechtsverletzungen durch die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex), darin enthalten sind Schlussfolgerungen und Empfehlungen für die Weiterentwicklung von Frontex. Die Gründung der FSWG wurde am 29.01.21 im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) beschlossen. Die Arbeitsgruppe hat in den letzten vier Monaten eine Untersuchung zu mutmaßlichen Grundrechtsverletzungen, in die Frontex verwickelt war, oder von denen sie Kenntnis hatte und/ oder nicht gehandelt hat, durchgeführt. Außerdem hat sie die interne Verwaltung, die Verfahren der Berichterstattung und die Bearbeitung von Beschwerden untersucht. Der Bericht wurde am 15.07.21 im LIBE Ausschuss diskutiert, nachdem die FSWG acht öffentliche und fünf interne Sitzungen abgehalten hat, um ihre Ergebnisse und Empfehlungen zu diskutieren. Der Bericht hat keine Zweifel daran, dass mehrere zuverlässige Akteure, darunter nationale und internationale Menschenrechtsorganisationen, wie UNHCR, Amnesty International und Human Rights Watch wiederholt über Grundrechtsverletzungen an den EU-Außengrenzen mehrerer Mitgliedstaaten an Frontex berichtet haben, diese Berichte jedoch ignoriert wurden. Auch seien interne Beobachtungen zu wahrscheinlichen Grundrechtsverletzungen in den Mitgliedstaaten vom Grundrechtsbüro und dem Beratungsforum von Frontex ignoriert worden.
Zwar konnte die FSWG keine schlüssigen Beweise für die direkte Durchführung von Pushbacks oder kollektiven Ausweisungen durch Frontex feststellen, jedoch seien Frontex Vorwürfe von Grundrechtsverletzungen in Mitgliedstaaten, mit denen sie gemeinsame Operationen durchführten, bekannt gewesen, haben diese aber nicht weiterverfolgt. Dies führte dazu, dass Frontex das Risiko weiterer Grundrechtsverletzungen bewusst in Kauf genommen hat. Die FSWG stellte auch Mängel bei den Mechanismen zur Überwachung, Berichterstattung und Bewertung von Grundrechtssituationen und –entwicklungen durch Frontex fest. Auch gebe es Mängel bei der Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, welche die Grundrechtsverpflichtungen von Frontex behindern könnten. Die FSWG kritisiert die mangelnde Zusammenarbeit des Frontex Exekutivdirektors Fabrice Leggeri, unter anderem seine wiederholte Weigerung, die Empfehlungen der Europäischen Kommission, zur Einhaltung der neu verabschiedeten Regulation (EU) No. 2019/1896 (Verordnung) zu gewährleisten. Ferner missbilligt die FSWG nachdrücklich die Verzögerung bei der Einstellung der Grundrechtsbeobachter*innen. Zwar begrüßt die FSWG, dass Frontex in den letzten Monaten interne Verfahren und Regeln entwickelt hat, um die Verordnung einzuhalten, fordert jedoch verbesserte interne Strukturen und Kommunikation sowie eine bessere Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten. Die FSWG vertritt die Meinung, dass der Verwaltungsrat von Frontex eine proaktivere Rolle bei der Aufklärung von Grundrechtsverletzungen und Maßnahmen zur Abwendung von Grundrechtsverletzungen hätte ergreifen müssen.
Des Weiteren betont der Bericht die Verantwortung der Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission. Es läge auch in ihrer Verantwortung, die Zusammenarbeit mit Frontex zu stärken und die Grenzüberwachung durch Frontex zu unterstützen. Der Bericht stellt einen politischen Kompromiss dar, so bestanden die Konservativen darauf, festzuhalten, dass Frontex keine Pushbacks selbst durchführe. Die Linke fordert hingegen die Entlassung des Direktors, trete er nicht zurück, „müsse EU-Kommissarin Ylva Johansson dafür sorgen, dass er entlassen werde“.