Betroffenen von Menschenhandel stehen besondere Rechte zu. Hierzu zählen u.a. das Recht auf Unterstützung, Entschädigung und Aufenthalt. Der Zugang zu diesen Rechten ist jedoch für viele Betroffene schwierig. Regelmäßig hängt es dann davon ab, dass Betroffene Informationen und rechtliche Beratung erhalten.
Seit Oktober 2020 bietet der KOK mit der Rechtsberatungsstelle ein niedrigschwelliges Angebot für die eigenen Mitgliedsorganisationen an. Der vorliegende Bericht „Rechtsberatung des KOK e.V. – Bericht 2022 – 2024“ legt den Fokus auf die rechtlichen Herausforderungen von Betroffenen im Asyl- und Aufenthaltsrecht und gibt einen Überblick zu Fragestellung in den Bereichen Alimentierung, Entschädigung, Strafverfahren und Familienrecht.
Der Bericht zeigt deutlich, dass die Rechtsberatung ein geeignetes Mittel ist, um den Fachberatungsstellen spezialisierte Rechtsexpertise zur Verfügung zu stellen, Verfahrenswege aufzuzeigen und rechtliche Orientierung zu geben. Es sind gerade die Problemschilderungen der Beratungsstellen, die deutlich machen, wo Lücken und Problemlagen auf Gesetzesebene bestehen, die der Durchsetzung der Rechte von Betroffenen und der wirksamen Bekämpfung des Menschenhandels entgegenstehen.