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Bericht der UN-Sonderberichterstatterin zu Menschenhandel

Bericht der UN-Sonderberichterstatterin zu Menschenhandel erschienen. Darin wird u.a. die restriktive Migrationspolitik der Staaten und der Zusammenhang zu Menschenhandel thematisiert sowie ein Paradigmenwechsel hin zu einem menschenrechtsbasierten Ansatz bei Maßnahmen gegen Menschenhandel gefordert.

Die UN-Sonderberichterstatterin zu Menschenhandel, Maria Grazia Giammarinaro, hat einen neuen Bericht an den Menschenrechtsrat veröffentlicht. Darin fasst sie vor allem die Ergebnisse, Schlussfolgerungen und Empfehlungen ihrer früheren Berichte zusammen, die sie während ihrer sechsjährigen Tätigkeit in dieser Position gemacht hat.

Sie wiederholt darin u.a. die Kritik an der restriktiven Migrationspolitik der Staaten und weist auf deren Zusammenhang mit einem erhöhten Risiko von Migrant*innen hin, Betroffene von Menschenhandel, Ausbeutung und Missbrauch zu werden. Zudem kritisiert sie den Ansatz vieler Staaten, Betroffene von Menschenhandel im Interesse strafrechtlicher Verfahren zu instrumentalisieren.

Der Bericht enthält auch eine Reihe von Empfehlungen, u.a.:

  • Weg von einem strafrechtlichen Ansatz zur Bekämpfung des Menschenhandels und hin zu einem Ansatz der sozialen Gerechtigkeit
  • Sichere und legale Migrationswege zu schaffen, den Grundsatz der Nichtzurückweisung zu respektieren und zu gewährleisten, dass Migrant*innen, einschließlich Betroffener und potenziell Betroffener von Menschenhandel, in nichtdiskriminierender Weise Zugang zum regulären Arbeitsmarkt des Aufnahmelandes haben.
  • Frühzeitige Hilfe für Betroffene von Menschenhandel, unabhängig davon, ob sie bei strafrechtlichen Ermittlungen kooperieren
  • Kostenlosen Rechtsbeistand zu leisten und sicherzustellen, dass Betroffene von Menschenhandel eine Entschädigung erhalten können, auch durch Zivil- und Arbeitsgerichte, und die Verfügbarkeit langfristiger Beschäftigungs- und Ausbildungsmöglichkeiten zu gewährleisten.

Die Amtszeit von Maria Grazia Giammarinaro endet im Juli. Dies ist also ihr letzter Bericht.
Kandidat*innen für die Nachfolge sind:

1. Siobhán MULLALLY (Irland)

2. Waldimeiry CORREA DA SILVA (Brasilien)

3. Mariana KATZAROVA (Bulgarien)

4. Rhizlane BENACHIR (Marokko)

Weitere Informationen über den Bewerbungs- und Auswahlprozess sowie zu den Kandidat*innen finden sich auf der Webseite des Menschenrechtsrats und im Bericht der Beratungsgruppe.

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