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Bericht der US-Regierung zu Menschenhandel 2022

Cover TIP Report 2022

Der Trafficking in Persons Report (TIP Report) wird jährlich vom Büro zur Überwachung und Bekämpfung von Menschenhandel im US-Außenministerium herausgegeben. Er analysiert Entwicklungen im Bereich des Menschenhandels und bewertet auch die Bemühungen der Länder zur Bekämpfung des Menschenhandels.

Wie vom Trafficking Victims Protection Act (TVPA, Gesetz zum Schutz von Opfern des Menschenhandels aus dem Jahr 2000) vorgeschrieben, bewertet der TIP Report die Bemühungen der Regierungen auf der ganzen Welt, den Menschenhandel zu bekämpfen und hebt Strategien zur Bekämpfung und zum Schutz der Betroffenen hervor. Der diesjährige Bericht enthält Angaben zu 188 Ländern, darunter auch Deutschland. Die Länder werden in Stufen von 1 bis 3 entsprechend der Einhaltung von Mindeststandards zur Beseitigung des Menschenhandels kategorisiert.

Deutschland wird für das vergangene Jahr der Stufe 1 zugeordnet. Das bedeutet, dass die Bundesregierung die Mindeststandards für die Beseitigung des Menschenhandels gemäß TVPAs vollständig erfüllt. Damit wurde Deutschland im Vergleich zum Vorjahr hochgestuft. Von 2019 bis 2021 wurde Deutschland lediglich auf Rang 2 eingestuft - Länder, deren Regierungen die Mindeststandards des TVPA nicht vollständig erfüllen, die aber erhebliche Anstrengungen unternehmen, um diese Standards zu erfüllen.

Als Erfolge wertet der Bericht die strafrechtliche Verfolgung und Verurteilung einer größeren Zahl von Täter*innen sowie die vermehrten Strafverfolgungsmaßnahmen gegen den Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung. Hervorgehoben wird, dass mit der Eröffnung einer neuen spezialisierten Fachberatungsstelle, es nun in allen 16 Bundesländern Beratungsstellen für Betroffene für Menschenhandel gibt. Außerdem wurde dem Bericht zufolge in einem Bundesland eine neue Staatsanwaltschaft speziell für Menschenhandel eingerichtet und ein freiwilliges Zertifizierungsprogramm für private Personalvermittlungsagenturen im Gesundheitswesen eingeführt, das die Einhaltung des Arbeitsrechts vorschreibt.

Neben Kriminalstatistiken stützt sich die Bewertung Deutschlands auch auf Informationen und Daten der Zivilgesellschaft. Zitiert wird der Datenbericht 2021 des KOK, in welchem Maßnahmen gegen Menschenhandel und zum Schutz der Betroffenen ausgewertet werden, etwa der Zugang Betroffener von Menschenhandel zu Fachberatungsstellen.  

Obwohl die Regierung die Mindeststandards einhält, identifiziert der Bericht Schwachstellen und weitere Bedarfe zur Beseitigung des Menschenhandels in Deutschland. So fehlten nach wie vor nationale Richtlinien zur Identifizierung Betroffener aller Formen des Menschenhandels und eine nationale Berichterstattungsstelle zu Menschenhandel. Auch die ausreichende Finanzierung von Unterstützungsstrukturen und Unterkünften ist nicht gewährleistet.

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