Aktuelles im KOK

Bericht des KOK an GRETA

Der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. hat seinen Bericht an die Expert*innengruppe zur Bekämpfung des Menschenhandels des Europarates (GRETA) eingereicht.

KOK NGO Report GRETA 2023

Die Expert*innengruppe zur Bekämpfung des Menschenhandels des Europarates (GRETA) überprüft zur Zeit die Umsetzung der Europaratskonvention gegen Menschenhandel durch Deutschland.

Für die Evaluierung der Umsetzung wurde ein Fragebogen von GRETA an die Bundesregierung geschickt anhand dessen ein Bericht verfasst wird. Der KOK hat einen eigenen Bericht an GRETA auf Grundlage des Fragebogens erstellt und eingereicht.

Für die Beantwortung der Fragen wurden die Mitgliedsorganisationen des KOK befragt und ihre Expertise eingeholt. Auch ECPAT Deutschland und der Internationale Sozialdienst ISD haben an der Erstellung des Berichts mitgewirkt, insbesondere an der Beantwortung der Fragen, die sich auf den Kinderhandel beziehen. In diesem Bericht beantworten wir ausgewählte Fragen, die für den KOK und seine Mitglieder vor Ort von besonderer Bedeutung sind.

In Schlüsselbereichen, die GRETA in der letzten Evaluierungsrunde (2018) als dringend verbesserungsbedürftig eingestuft hatte, bestehen nach wie vor erhebliche Mängel.
Zu diesen Bereichen gehören:

  • Entwicklung und Verabschiedung eines nationalen Aktionsplans zur Bekämpfung des Menschenhandels (dies ist noch nicht geschehen)
  • Sicherstellung, dass alle potenziell vom Menschenhandel betroffenen Personen von der Bedenkzeit profitieren und während dieser Zeit Zugang zu Unterstützungsdiensten haben, unabhängig davon, ob sie zur Zusammenarbeit bereit sind oder nicht, und bevor sie gegenüber den Strafverfolgungsbehörden eine Aussage machen
  • Ausweitung der Kompetenzen und Ressourcen von zivilgesellschaftlichen Organisationen, um eine bessere Identifizierung potenzieller Betroffener des Menschenhandels zu erreichen, u.a. durch die Verwendung einheitlicher Indikatoren und Leitlinien und dadurch, dass ihnen eine formelle Rolle im Identifizierungsprozess eingeräumt wird
  • Sicherstellung, dass alle Betroffenen von Menschenhandel ihr Recht auf Entschädigung wahrnehmen können und dass sie über ihre Rechte informiert werden
  • Bereitstellung von Unterstützungsdiensten für Personen, die von allen Formen des Menschenhandels betroffen sind, einschließlich sicherer Unterbringungsmöglichkeiten, auch für männliche Opfer des Menschenhandels und unbegleitete Minderjährige, die von ihren Eltern getrennt wurden
  • Schulung und Fortbildung, insbesondere für Strafverfolgungsbehörden, Justiz, Staatsanwaltschaften und Gerichte

Bereits in den vorherigen Evaluierungsrunden 2014 und 2018 hat der KOK NGO Berichte an GRETA eingereicht und NGO Round Table zum Austausch mit den GRETA Vertreter*innen und Vertreter*innen von NGOs organisiert.

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KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V.
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Tel.: 030 / 263 911 76
E-Mail: info@kok-buero.de

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