Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) hat am 24.06. den umfassenden Bericht des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN) zur Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes dem Bundestag vorgelegt.
Der KOK begrüßt die umfassende, gründliche und ausgewogene Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes. Dass zahlreiche Sexarbeiter*innen selbst dafür angehört wurden und ihre Perspektiven einbringen konnten, ist dem Evaluationsteam des Kriminologischen Instituts Niedersachsen und seinen Partnern hoch anzurechnen. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Erhellung des Dunkelfelds geleistet. Die Erkenntnisse sind differenziert und heterogen. Sie sind Grundlage für eine Vielzahl praktischer und gesetzgeberischer Empfehlungen, die u.a. die Rahmenbedingungen des Anmeldeverfahrens, aber auch die sozial- und arbeitsrechtliche Situation für Sexarbeiter*innen maßgeblich verbessern können.
Mit der im ProstSchG verbindlichen Beratung im Kontext des Anmeldeverfahrens kann es nachweislich gelingen, Betroffene von Menschenhandel zu identifizieren, sofern das Personal entsprechend geschult ist. Das Gutachten unterstreicht, dass die freiwillig ausgeübte Prostitution von Zwang und Menschenhandel klar zu unterscheiden ist. Für letzteres ist und bleibt das Strafrecht zuständig. Regulierung von Sexarbeit kann ein Baustein im Einsatz gegen Menschenhandel sein, darf aber zur Kriminalisierung oder Verdrängung führen.