In zwei Beschlüssen vom 17.09.2014 stellt das Bundesverfassungsgericht Kapazitätsprobleme in der Unterbringung von Flüchtlingen in Italien fest und macht Ausführungen zu den Voraussetzungen einer Abschiebung in Dublin III-Verfahren
In zwei Beschlüssen vom 17.09.2014 stellt das Bundesverfassungsgericht Kapazitätsprobleme in der Unterbringung von Flüchtlingen in Italien fest und macht Ausführungen zu den Voraussetzungen einer Abschiebung in Dublin III-Verfahren