Am 28. Juni 2012, fand die zweite Beratung und Schlussabstimmung der Bundesregierung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Übereinkommen des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels (SEV Nr. 197) vom 16.05.2005 im Bundestag statt (BT-Drs. 17/7316). Der Gesetzentwurf wurde vom Bundestag angenommen. Somit ist ein weiterer wichtiger Schritt zur endgültigen Ratifizierung des Übereinkommens erfolgt. Der KOK e.V. begrüßt ausdrücklich den seit vielen Jahren geforderten Ratifizierungsprozess. Allerdings bedauert es der KOK, dass in Deutschland die Chance versäumt wurde, im Rahmen des Ratifizierungsprozesses einen ganzheitlichen menschenrechtsbasierten Ansatz zur Stärkung der Rechte der Betroffenen von Menschenhandel umzusetzen.
Die Pressemitteilung des KOK zu dem Beschluss des Bundestages finden Sie hier
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.
Die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finden Sie hier.
Das Plenarprotokoll mit den zu Protokoll gegebenen Reden der verschiedenen Fraktionen finden Sie hier (ab S. 267)