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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zu Prozesskostenhilfe für Klagen gegen Ausschluss von EU-Bürger*innen von Sozialleistungen in die Datenbank eingestellt

Mit Beschluss vom 12.02.2020 stellt das BVerfG fest, dass die Frage der Verfassungsmäßigkeit des gesetzlichen Leistungsausschlusses von nicht erwerbstätigen und nicht ausreisepflichtigen EU-Bürger*innen eine schwierige, ungeklärte Rechtsfrage darstellt, für deren Klärung Prozesskostenhilfe nicht versagt werden darf

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