Aktuelles im KOK

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur vorläufigen Untersagung der Vernehmung einer Zeugin in einem Vergewaltigungsverfahren wegen drohender Gefahr für psychische Gesundheit in Rechtsprechungsdatenbank eingestellt

Das Bundesverfassungsgericht hat am 27.02.2014 in einer sehr beachtenswerten Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutz einem Landgericht die Vernehmung einer Zeugin in einem Vergewaltigungsprozess vorläufig untersagt, solange diese nicht audiovisuell erfolgt. Die Zeugin sollte als mutmaßliches Opfer aussagen und hatte wegen drohender Retraumatisierung eine audiovisuelle Vernehmung beantragt. Gegen die Ablehnung des Antrags hat sie, mit bemerkenswerter Begründung, Verfassungsbeschwerde eingelegt und einen Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt.

Gefördert vom
Logo BMFSFJ
KOK ist Mitglied bei

Kontakt

KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V.
Lützowstr.102-104
Hof 1, Aufgang A
10785 Berlin

Tel.: 030 / 263 911 76
E-Mail: info@kok-buero.de

KOK auf bluesky