In seiner Entscheidung vom 27.05.2015 stellt das Gericht fest, dass Tatsachenfeststellungen aus dem Strafurteil in einem anschließenden Zivilverfahren auf Schmerzensgeld im Wege des Urkundsbeweises verwertet werden können.
In seiner Entscheidung vom 27.05.2015 stellt das Gericht fest, dass Tatsachenfeststellungen aus dem Strafurteil in einem anschließenden Zivilverfahren auf Schmerzensgeld im Wege des Urkundsbeweises verwertet werden können.