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Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm zur Verwertung von Strafurteilen im Zivilprozess auf Schmerzensgeld in die Datenbank eingestellt

In seiner Entscheidung vom 27.05.2015 stellt das Gericht fest, dass Tatsachenfeststellungen aus dem Strafurteil in einem anschließenden Zivilverfahren auf Schmerzensgeld im Wege des Urkundsbeweises verwertet werden können.

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