Mit Beschluss vom 29.11.2018 ordnet das VG Arnsberg die aufschiebende Wirkung der Klage einer Schwangeren gegen eine Dublin-Abschiebung nach Italien an. Das Gericht sieht aufgrund der aktuellen Verschärfung des Asylrechts in Italien (sog. Salvini-Dekret) bei summarischer Prüfung ein zielstaatsbezogenes Abschiebehindernis gegeben.