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Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg zu Abschiebehindernis für Dublin-Überstellungen von Schwangeren nach Italien nach Verschärfung des dortigen Asylrechts in die Datenbank eingestellt

Mit Beschluss vom 29.11.2018 ordnet das VG Arnsberg die aufschiebende Wirkung der Klage einer Schwangeren gegen eine Dublin-Abschiebung nach Italien an. Das Gericht sieht aufgrund der aktuellen Verschärfung des Asylrechts in Italien (sog. Salvini-Dekret) bei summarischer Prüfung ein zielstaatsbezogenes Abschiebehindernis gegeben.

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