Mit Beschluss vom 02.06.2025 erklärt das VG Berlin im Eilverfahren Zurückweisungen von Asylsuchenden an der Grenze für rechtswidrig und lehnt das Vorliegen einer Notlage in Deutschland ab.
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Mit Beschluss vom 02.06.2025 erklärt das VG Berlin im Eilverfahren Zurückweisungen von Asylsuchenden an der Grenze für rechtswidrig und lehnt das Vorliegen einer Notlage in Deutschland ab.