Das VG Bremen gibt mit Beschluss vom 25.05.2023 im Rechtsschutzverfahren dem Antrag einer trans* Frau auf einstweiligen Rechtsschutz statt, da die Anhörung vor dem BAMF ohne Beteiligung einer*s Sonderbeauftragten für geschlechtsspezifisch Verfolgte durchgeführt worden war und nicht den Vorgaben der einschlägigen EU-Richtlinien entsprach.