Das VG hat mit Beschluss vom 07.05.2020 im einstweiligen Rechtsschutz wegen Gefahr der Ansteckung mit Corona-Virus für eine Schwangere und ihren Ehemann die Aufhebung der Verpflichtung, in einer Asylunterkunft zu wohnen, angeordnet.
Das VG hat mit Beschluss vom 07.05.2020 im einstweiligen Rechtsschutz wegen Gefahr der Ansteckung mit Corona-Virus für eine Schwangere und ihren Ehemann die Aufhebung der Verpflichtung, in einer Asylunterkunft zu wohnen, angeordnet.