Der 2. Strafsenat hebt mit Beschluss vom 15.03.2023 eine Verurteilung zu 7 Jahren Haft wegen Zwangsprostitution teilweise auf, da der Angeklagte die Nebenklägerin nicht in allen der ihm zur Last gelegten Fälle zur Fortsetzung der Prostitution veranlasst habe. Der Senat macht zu den erforderlichen Voraussetzungen Ausführungen.