In dem Bundeslagebild Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen werden Zahlen des Bundeskriminalamts zu Straftaten des sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen und Informationen zur Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen veröffentlicht.
Anstieg registrierter Fallzahlen im Überblick
Das Bundeskriminalamt registrierte 18.497 Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern. Diese Zahl ist im Vergleich zum Vorjahr um 7,7 Prozent angestiegen. Auch der sexuelle Missbrauch von Jugendlichen nahm zu: Die Polizei registrierte 1.200 Fälle, ein Anstieg von 5,7 Prozent seit 2022. Dabei wurden 1.277 Betroffene erfasst, was einen Anstieg von 5,5 Prozent entspricht und den höchsten Wert im Fünf-Jahres-Vergleich darstellt. In mehr als jedem zweiten Fall bestand eine Vorbeziehung zwischen Betroffenen und Tatverdächtigen und drei Viertel der Betroffenen sind weiblich.
Besorgniserregend ist ebenfalls der Anstieg in Herstellung, Verbreitung, Erwerb und Besitz Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger, die im Jahr 2023 einen neuen Höchstwert von 45.191 Fällen erreichten und damit seit 20222 um 7,4 Prozent stiegen. Seit 2019 hat sich die Zahl der Fälle mehr als verdreifacht.
Auffällig ist zudem der hohe Anteil tatverdächtiger Minderjähriger: Bei Missbrauchsdarstellungen von Kindern liegt er bei 38 Prozent, bei Inhalten mit Jugendlichen bei 49,5 Prozent. Grund hierfür ist das häufig unbedachte Senden entsprechender Inhalte Minderjähriger über soziale Netzwerke und Messengerdienste sowie das strafbare Verbreiten pornografische Aufnahmen von sich selbst.
Das Lagebild beruht vor allem auf Daten der polizeilichen Kriminalstatistik PKS. Diese enthält die der Polizei bekannt gewordenen (durch Anzeigen der Betroffenen selbst, anderer Personen oder der Ermittlungsbehörden) und durch sie abschließend bearbeiteten Fälle, gibt also nur das Hellfeld wieder.
Ein großes Problem ist das Dunkelfeld, da viele Taten nicht angezeigt werden, weil sie beispielsweise im familiären Umfeld geschehen.
Rückgang der registrierten Fälle sexueller Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen
Im Jahr 2023 wurden 401 Fälle der sexuellen Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen von der Polizei erfasst. Dies stellt einen Rückgang von 12,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr dar. Die Zahl der Betroffenen sank um 14,1 Prozent auf 504. Insgesamt ist die Fallzahl während der Corona-Pandemie gestiegen, inzwischen seien sie fast wieder auf dem Niveau von 2019. Die genannten Fälle beziehen sich jedoch nicht auf die Straftatbestände Menschenhandel und Ausbeutung, die im gesonderten Lagebild Menschenhandel erfasst werden (für 2023 noch nicht veröffentlicht).
Das Internet als Tatort
Die Strafrechtsreform von 2021 hat das Internet als Tatmittel und Tatort in den Fokus gerückt. Neue Straftatbestände wie das Verbreiten von Missbrauchsanleitungen und der sexuelle Missbrauch ohne Körperkontakt wurden eingeführt. Damit wird neuen Phänomenen wie beispielsweise Cybergrooming, also der Herstellung des Kontakts von Täter*innen zu potenziellen Opfern über das Internet, Rechnung getragen.