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BKA-Bundeslagebild zu Menschenhandel und Ausbeutung in Deutschland 2022

Cover BKA-Bundeslagebild Menschenhandel 2021

Das Bundeslagebild Menschenhandel und Ausbeutung 2022 des Bundeskriminalamtes (BKA) wurde am 11.09.2023 veröffentlicht. Es beschreibt Zahlen und aktuelle Kenntnisse abgeschlossener Ermittlungsverfahren im Bereich sexueller Ausbeutung, Arbeitsausbeutung, Ausbeutung bei der Ausübung der Bettelei, des Menschenhandels zum Zweck der Begehung strafbarer Handlungen sowie der Zwangsheirat. Wie bereits im letzten Jahr gibt es ebenfalls ein gesondertes Kapitel zu minderjährigen Betroffenen.

Insgesamt ist die Gesamtzahl der wegen Verdachts des Menschenhandels und der Ausbeutung abgeschlossenen Ermittlungsverfahren leicht gesunken. Dies liegt vor allem an der gesunkenen Anzahl der Verfahren wegen Verdachts der Ausbeutung von Minderjährigen.

Im Bereich des Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung hat die Zahl der Verfahren im Vergleich zum Vorjahr zugenommen (346 Verfahren à +18,9 %). Als Grund für den Anstieg könne die Beendigung von einschränkende Maßnahmen im Prostitutionsgewerbe zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie gesehen werden. Wie auch im letzten Berichtsjahr gibt es eine Verlagerung der klassischen Bar-, Bordell- und Straßenprostitution zur Wohnungsprostitution und zu Haus- und Hotelbesuchen. Die Betroffenen der erfassten Verfahren sind hauptsächlich deutsche Staatsbürger*innen, oder haben die Staatsbürgerschaft eines osteuropäischen Landes inne. Es gibt aber auch einen Anstieg Betroffener aus asiatischen Ländern, vor allem aus China, Thailand und Vietnam.

Auch im Bereich der Arbeitsausbeutung gab es eine deutliche Zunahme an abgeschlossenen Ermittlungsverfahren (34 Verfahren à +21,4 %). Insgesamt gab es hier 1.019 Opfer, allerdings sind alleine 555 bzw. 301 Personen auf zwei Großverfahren zurückzuführen. Eines dieser Großverfahren fand im Bereich der Getränkelogistik statt. Die meisten abgeschlossenen Ermittlungsverfahren fanden im Bereich der Fleischindustrie statt.

Die abgeschlossenen Verfahren zu den Tatbeständen Ausbeutung bei der Ausübung der Bettelei, des Menschenhandels zum Zweck der Begehung strafbarer Handlungen sowie der Zwangsheirat sind weiterhin im einstelligen Bereich.

Da es sich im Bereich Menschenhandel und Ausbeutung um ein Kontrolldelikt handelt, kann von einem sehr hohen Dunkelfeld ausgegangen werden. Unterschiedliche Kontrollintensitäten wirken sich nach Angaben des BKA Bundeslagebildes erheblich auf die Fallzahlen aus. Das BKA legt außerdem einen Schwerpunkt auf die internationale polizeiliche Kooperation, da ein Großteil der Tatverdächtigen international agiert.

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