Der KOK – Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. spricht sich als Teil des Bündnis Istanbul-Konvention gegen die Pläne für eine Reform des europäischen Asylsystems (GEAS) aus.
Das Bündnis Istanbul-Konvention verweist in seiner Stellungnahme vom 20. Juli 2023 darauf, dass mit dem Beitritt der Europäischen Union zur Istanbul-Konvention (IK) am 1. Juni 2023 auf EU-Ebene der umfassende Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt gesetzlich verankert ist. Die Pläne zur Reform des europäischen Asylsystems (GEAS) missachten diesen völkerrechtlichen Auftrag zum Gewaltschutz, da sie die Menschenrechte Geflüchteter, darunter besonders von vulnerablen Gruppen wie asylsuchenden Frauen, Müttern, Mädchen, Kindern, Menschen mit Behinderungen und Menschen aus den LSBTIQA* Communitys aushebeln. Die Stellungnahme geht dabei ausführlich auf zwei zentrale Punkte im Plan des EU-Rats ein: das Grenzverfahren und das Konzept so genannter „Sicherer Drittstaaten“.
Das Bündnis Istanbul-Konvention fordert die politisch Verantwortlichen dringend auf, sich dafür einzusetzen, dass ein künftiges EU-Asylrecht im Einklang mit den Vorgaben der Istanbul-Konvention und menschen- und völkerrechtlichen Verpflichtungen steht.
Das vollständige Statement steht als online PDF zur Verfügung.