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Bündnis Istanbul-Konvention stellt 10 Kernforderungen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland

Das Bündnis Istanbul-Konvention (BIK), dem der KOK angehört, fordert die Bundesregierung auf endlich die Verantwortung für eine umfangreiche und lückenlose Umsetzung der Istanbul-Konvention zu übernehmen. Diese ist bereits 2018 in Deutschland in Kraft getreten. Das BIK bemängelt jedoch, dass viele der Verpflichtungen der Konvention in Deutschland noch lange nicht erfüllt werden. Nun spricht sich das Bündnis für ein sofortiges Handeln der Bundesregierung aus und stellt 10 Kernforderungen:

  1. Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist eine Menschenrechtsverletzung. Alle Frauen und Mädchen müssen vor allen Formen von Gewalt geschützt werden.
  2. Gewaltschutz braucht eine ressortübergreifende Gesamtstrategie.
  3. Alle Gewaltschutzmaßnahmen müssen ineinandergreifen. Dafür muss eine staatliche Koordinierungsstelle eingerichtet werden.
  4. Gewaltschutz braucht kontinuierliche Datenerhebung und gendersensible Forschung.
  5. Gewaltschutz braucht ein umfassendes, intersektional ausgerichtetes Gesamtkonzept zur Prävention geschlechtsbezogener Gewalt.
  6. Alle Berufsgruppen, die mit Betroffenen und Tätern in Kontakt kommen, müssen zu Gewaltschutz umfassend aus- und weitergebildet werden.
  7. Gewaltschutz braucht mehr Frauenhäuser, Zufluchtswohnungen und Fachberatungsstellen, die bedarfsgerecht finanziert werden.
  8. Gewaltschutz muss Vorrang vor Umgangsrecht haben.
  9. Gewaltschutz braucht effektiven Rechtszugang für gewaltbetroffene Frauen und Mädchen.
  10. Der Vorbehalt der Bundesregierung gegen eheunabhängige Aufenthaltstitel (Art. 59 IK) muss zurückgenommen werden, damit alle Frauen und Mädchen vor Gewalt geschützt werden.

Zuletzt hat das BIK einen Alternativbericht zur Umsetzung der Istabul-Konvention in Deutschland erarbeitet. Weitere Informationen dazu finden Sie hier und unter: http://www.buendnis-istanbul-konvention.de/.

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