Aktuelles im KOK

Bundeseinheitliche gesetzliche Regelungen für Unterstützungsangebote gewaltbetroffener Frauen gefordert

Vertreterinnen von Frauenhäusern und weitere Sachverständige aus der Praxis und Rechtswissenschaft bezogen am 10.12.2012 in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familien, Senioren, Frauen und Jugend Stellung zum „Bericht der Bundesregierung zur Situation der Frauenhäuser, Fachberatungsstellen und anderer Unterstützungsangebote für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder in Deutschland" (Drucksache 17/10500). Der KOK e.V. wurde dabei durch Naile Tanis vertreten.
Die ExpertInnen waren sich großtenteils einig, dass es bundeseinheitlicher gesetzlicher Regelungen bedarf, um die Situation der Frauenhäuser und Fachberatungsstellen v.a. bezüglich der finanziellen Ausstattung zu verbessern und zu stabilisieren. Zudem müssten auch bessere strukturelle Rahmen­bedingungen für die Arbeit der Frauenhäuser und Fachberatungsstellen geschaffen werden. Die bisher existierenden Hilfsangebote für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder entsprechen nicht dem tatsächlichen Bedarf, so die Sachverständigen.

Wie prekär die Situation für Unterstützungseinrichtungen hinsichtlich einer fehlenden finanziellen Absicherung ist, zeigt sich aktuell an der Fachberatungsstelle KOBRAnet. Die sächsische  Fachberatungsstelle für Opfer von Menschenhandel muss angesichts einer überraschenden Kürzung des Budgets um knapp die Hälfte ihre Schließung befürchten. Vor diesem Hintergrund ist politisches Handeln dringend erforderlich.

Weitere Informationen zur Anhörung sowie alle Stellungnahmen der geladenen Sachverständigen finden Sie auf der Webseite des Bundestags.

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