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Bundeskabinett beschließt Integrationsgesetz

Das Bundeskabinett beschloss am 25. Mai den Entwurf zum Integrationsgesetz, sowie den Entwurf zur Verordnung zum Integrationsgesetz. Das Gesetz, welches sich nach Angaben der Bundeskanzlerin an den Grundsätzen des „Forderns und Förderns“ orientiert, ist besonders unter zivilgesellschaftlichen Organisationen stark umstritten. Insbesondere wurde kritisiert, dass die Bundesregierung ihrer Verpflichtung gemäß der EU-Aufnahmerichtlinie nicht nachkomme. Diese besagt, dass Gemeinschaftsunterkünfte den Bedürfnissen von schutzbedürftigen Personen, wie Frauen oder Kindern, entsprechend angepasst werden müssen, um diese vor Gewalt zu schützen. In der Pressemitteilung der Bundesregierung ist zu diesem Thema lediglich von einer zeitnahen Prüfung gemeinsam mit den Ländern die Rede, inwieweit eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich ist, um diesen Schutz zu gewährleisten. Hier finden Sie besagte Pressemitteilung der Bundesregierung und hier eine Kurzübersicht über die Inhalte des Integrationsgesetzes. Hier finden Sie einen Artikel der Süddeutschen, unter anderem mit verschiedenen Kritikpunkten der Opposition zum beschlossenen Integrationsgesetz.  

Die erste Lesung des Integrationsgesetzes wird am 03. Juni im Bundestag stattfinden. In dieser wird erstmals der Gesetzentwurf der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion (18/8615) auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums stehen. Die zweite und dritte Lesung wird voraussichtlich am 6./7. Juli und der zweite Durchgang im Bundesrat am 08. Juli stattfinden.

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