Am 06.02.2015 hat der Bundesrat die Empfehlungen der Ausschüsse (BR-Drs. 642/1/14) im Wesentlichen angenommen. In seiner ausführlichen Stellungnahme empfiehlt der Bundesrat eine Überarbeitung des vorliegenden Gesetzesentwurf in einigen Punkten. Die Empfehlung des Familien -und Jugendausschuss, eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 4a AufenthG auch weiterhin ohne ein Einreise- und Aufenthaltsverbot zu erteilen, wurde übernommen. Desweiteren empfehlen die Länder die Möglichkeit zu schaffen, abweichend von §10 Abs. 3 AufenthG auch nach Ablehnung eines Asylantrags als offensichtlich unbegründet, einen Aufenthaltstitel nach §25 Abs. 4a zu erteilen. Auf Plenarantrag des Landes Rheinland-Pfalz wird zudem noch empfohlen, für jugendliche Geduldete, die sich in einer Berufsausbildung befinden, ein eigenständiges Aufenthaltsrecht einzuführen.
Den Beschluss des Bundesrats (Drs. 642/14) vom 06.02.2014 finden Sie hier.
Die Empfehlungen der Ausschüsse (Drs. 642/1/14) vom 27.01.2015 finden Sie hier.
Die Kurzstellungnahme des KOK zum Gesetzesentwurf können Sie hier einsehen.