Der Bundesrat hat sich am 18. März in einem Beschluss für eine grundlegende Reform des Sexualstrafrechts ausgesprochen. Darin fordert er die Bundesregierung auf, den vorliegenden Entwurf dahingehend zu überarbeiten, dass die Strafbarkeit bei Sexualdelikten vom fehlenden Einverständnis der Betroffenen und nicht von der Anwendung von Gewalt abhängig zu machen. Es gelte der Grundsatz "Nein-heißt-Nein". Eine Vielzahl von Verbänden und Expert*innen hatte eine weiterführende Reform gefordert, um bestehende Schutzlücken zu schließen.
Weitere Informationen sowie die Stellungnahme des KOK finden Sie hier.