Verschiedene Ausschüsse des Bundesrats haben Teile des geplanten Prostituiertenschutzgesetzes kritisiert. Der Rechtsausschuss, der Ausschuss für Familie und Jugend und der Gesundheitsausschuss sehen die Länder in ihren Spielräumen hinsichtlich der im Gesetz verankerten Informations- und Beratungspflicht derart eingeschränkt, dass sie empfehlen, das Gesetz zustimmungspflichtig zu formulieren.
Der Ausschuss für Familie und Jugend lehnt die vorgesehene Anmeldepflicht und die Pflicht zur gesundheitlichen Beratung als stigmatisierend und in der Ausgestaltung rechtlich bedenklich ab. Der Ausschuss kritisiert weiter, dass nicht klar genug zwischen Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung und Ausübung der Prostitution unterschieden werde und sieht den Zweck, den Schutz für Prostituierte zu erhöhen, nicht erfüllt.
Der Gesundheitsausschuss kritisiert die verpflichtenden gesundheitlichen Beratungen mit dem Hinweis auf Erfahrungen, dass Pflichtberatungen keine oder nur sehr begrenzte Wirkung entfalten.
Eine aktualisierte Kurz-Stellungnahme des KOK zum Referentenentwurf finden Sie in Kürze auf unserer Webseite.