Im Vorfeld der Bundesratssitzung am 27.03.2015 bei der auch über den Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Richtlinie 2011/36/EU beraten wird, haben der federführende Rechtsausschuss und der Ausschuss für Frauen und Familie und Jugend des Bundesrates Empfehlungen (BR-Drs. 54/1/15, 12.03.2015) abgegeben. Darin kritisieren die Ausschüsse den Gesetzesentwurf als unzureichend und beanstanden das Fehlen eines ganzheitlichen Konzepts zur Umsetzung der Richtlinie 2011/36/EU. Die Beschlussempfehlungen fordern eine Ausweitung der unter Strafe stehenden Handlungsweisen um Täuschung, Missbrauch von Macht und Ausnutzung besonderer Schutzbedürftigkeit. Desweiteren wird die Einrichtung einer nationalen Berichterstatterstelle angemahnt. Die Empfehlungen äußern die Erwartung nach einer Neuordnung der strafrechtlichen Regelungen zu Menschenhandel, die Schließung von Lücken im Bereich Opferentschädigung sowie eine weitere Prüfung des Zeugnisverweigerungsrechts für Berater*innen. Der Rechtsausschuss empfiehlt zudem bei Opfern von Menschenhandel ein Ruhen der Verjährung bis mindestens zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Weitere Informationen können auf der Seite des Rechtsausschuss des Bundesrats eingesehen werden.