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Bundesregierung beschließt Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie gegen Menschenhandel

Das Kabinett hat am 15. April 2015 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2011/36/EU zur Bekämpfung des Menschenhandels beschlossen. Die Änderungsempfehlungen des Bundesrates (BR- Drs. 54/15) wurden nicht berücksichtigt und der Entwurf in seiner vorherigen, dem Referentenentwurf entsprechenden Form vom Kabinett angenommen.

Der KOK e.V. hatte den Entwurf als unzureichend kritisiert und bedauert das Fehlen eines gesamtstrategischen Ansatzes bei der Umsetzung der Richtlinie. Auf Grund der versäumten Umsetzungsfrist und des drohenden Vertragsverletzungsverfahrens wird nun eine rasche Minimalumsetzung angestrebt. Weitere Punkte sollen in separaten Gesetzesänderungen umgesetzt werden.

Den Gesetzesentwurf können Sie hier einsehen.

Die KOK-Stellungnahme zum Referentenentwurf finden Sie hier.

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