Die Bundesregierung hat am 12. Februar den Nationalen Aktionsplan gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit (NAP A/Z) beschlossen. Damit legt die Bundesregierung unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) erstmals eine solche nationale Strategie vor.
Der Nationale Aktionsplan umfasst 83 Maßnahmen in vier Handlungsfeldern:
- Gewinnung von Arbeitskräften: Förderung fairer Anwerbung, Aufklärung über Arbeitsrechte in Herkunftsländern, stärkere Prüf- und Kontrollmechanismen.
- Rechte von Arbeitnehmer*innen: Verbesserung der Rechtsaufklärung, Beratungsangebote und Hilfsstrukturen für Betroffene von Arbeitsausbeutung.
- Arbeitsbedingungen, Arbeitsschutz und staatliche Kontrolle: Ausbau behördlicher Kontrollen, Schulungen für Ermittlungsbehörden und eine stärkere Vernetzung zwischen Arbeitsschutz und Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS).
- Verantwortung von Unternehmen: Verpflichtung von Unternehmen zur Einhaltung fairer Arbeitsbedingungen und Sensibilisierung für Risiken der Ausbeutung sowie die Bekämpfung unlauterer Wettbewerbsvorteile durch Ausbeutung.
Der NAP A/Z steht in engem Zusammenhang mit dem Nationalen Aktionsplan gegen Menschenhandel. Er ist als „Living Document“ konzipiert und wird kontinuierlich weiterentwickelt, um flexibel auf neue Herausforderungen reagieren zu können. Für den Gesamterfolg des NAP A/Z ist die enge Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern entscheidend.
Der KOK begrüßt den Beschluss des NAP A/Z und hofft auf eine schnelle und umfassende Umsetzung.
Nationaler Aktionsplan gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit