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Bundesregierung zieht Vorbehalte gegen Istanbul-Konvention zurück

Der KOK begrüßt die Entscheidung der Bundesregierung das Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt vorbehaltlos umzusetzen.

Textauszug Istanbul-Konvention: Mit dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, der sogenannten Istanbul-Konvention (IK), liegt erstmals für den europäischen Raum ein völkerrechtlich bindendes Instrument zur umfassenden Bekämpfung jeglicher Form von Gewalt an Frauen und Mädchen vor. Die Istanbul-Konvention gilt als wegweisendes Vertragswerk, um die Gleichstellung der Geschlechter voranzutreiben.

Bildquelle: Bündnis Istanbul-Konvention

Laut einer Pressemitteilung des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird Deutschland die vor vier Jahren eingelegten Vorbehalte gegen einzelne Artikel des Internationalen Übereinkommens zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt, die sogenannte Istanbul-Konvention, nicht aufrechterhalten.

Bei der Ratifizierung im Jahr 2018 hatte die Bundesregierung Vorbehalte gegen einzelne Bestimmungen eingelegt. Infolgedessen war Deutschland formal bisher nicht zur vollständigen Umsetzung der Artikel 59 und 44 verpflichtet. Durch die nicht Aufrechterhaltung dieser Vorbehalte wird die Istanbul-Konvention ab 1. Februar 2023 in Deutschland uneingeschränkt gelten.

Der KOK hatte insbesondere den Vorbehalt zu Artikel 59 der Istanbul-Konvention stark kritisiert, der sich auf aufenthaltsrechtliche Regelungen für ausländische Gewaltopfer bezog und mit vielen weiteren Organisationen dessen Rücknahme gefordert.

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