Laut einer Pressemitteilung des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird Deutschland die vor vier Jahren eingelegten Vorbehalte gegen einzelne Artikel des Internationalen Übereinkommens zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt, die sogenannte Istanbul-Konvention, nicht aufrechterhalten.
Bei der Ratifizierung im Jahr 2018 hatte die Bundesregierung Vorbehalte gegen einzelne Bestimmungen eingelegt. Infolgedessen war Deutschland formal bisher nicht zur vollständigen Umsetzung der Artikel 59 und 44 verpflichtet. Durch die nicht Aufrechterhaltung dieser Vorbehalte wird die Istanbul-Konvention ab 1. Februar 2023 in Deutschland uneingeschränkt gelten.
Der KOK hatte insbesondere den Vorbehalt zu Artikel 59 der Istanbul-Konvention stark kritisiert, der sich auf aufenthaltsrechtliche Regelungen für ausländische Gewaltopfer bezog und mit vielen weiteren Organisationen dessen Rücknahme gefordert.