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Bundestag beschließt Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen

In der Nacht zum 02. Juni beschloss der Bundestag ein Heiratsverbot von Minderjährigen. Das Gesetz sieht vor, das Mindestalter für Eheschließungen in Deutschland künftig auf 18 Jahre zu erhöhen. Zudem sollen alle Ehen von Personen unter 16 Jahren grundsätzlich als nichtig erklärt werden. Eine Aufhebung von Ehen durch Gerichte soll dann erfolgen, wenn ein/e Ehepartner*in zum Zeitpunkt der Eheschließung zwischen 16 und 18 Jahren alt war. Nur in besonderen Härtefällen kann davon abgesehen werden, wenn ein minderjähriger Ehepartner zwischenzeitlich volljährig geworden ist und die Ehe bestätigt. Der Gesetzesentwurf war von vielen Seiten kritisch aufgenommen worden. „Ein pauschales Verbot von Ehen von Minderjährigen ist zwar vielleicht gut gemeint, kann aber im Einzelfall junge Frauen ins soziale Abseits drängen“, sagte die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration Aydan Özoguz (SPD) im November 2016. „Werden ihre Ehen aberkannt, verlieren sie unter anderem Unterhalts- und Erbansprüche, ihre Kinder wären unehelich, für viele würde das sogar eine Rückkehr in ihre Heimatländer unmöglich machen.“

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