Der Bundestag hat am 07.07. den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen gegen die Stimmen der Opposition beschlossen. Das Gesetz sieht unter anderem die Einführung einer Erlaubnispflicht für Betreiber*innen von Bordellen und anderen Prostitutionsstätten, eine Anmeldepflicht sowie regelmäßige gesundheitliche Beratung für Prostituierte vor.
Der KOK e.V. hatte im Vorfeld Stellungnahmen abgegeben und war als Sachverständiger am 06.06. im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages geladen.