Mit Urteil vom 29.08.2024 bestätigt das BVerwG den Anspruch zweier Syrerinnen, auf Nachzug zu ihrem in Deutschland als Flüchtling anerkanntem Vater. Die Frauen waren während der überlangen Dauer des Verfahrens volljährig geworden. Das Bundesverwaltungsgericht erklärt, abzustellen sei jedoch auf das Alter zum Zeitpunkt der Anerkennung des Vaters. Dass die Töchter erst viel später einen Antrag bei der Botschaft stellen konnten, läge an von ihnen nicht zu vertretenen Umständen.