Seit Deutschland 1985 das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) ratifiziert hat, legt es dem CEDAW-Ausschuss regelmäßig Staatenberichte über die Fortschritte bei der Umsetzung des Abkommens vor.
Um ihre Sicht auf die deutsche Frauenrechts- und Gleichstellungspolitik zu formulieren, schlossen sich 2015 erneut zivilgesellschaftliche Organisationen zur CEDAW-Allianz zusammen, um den kombinierten siebten und achten CEDAW-Staatenbericht zu kommentieren. Der KOK e.V. ist ebenfalls Teil der Allianz und hat an dem Bericht mitgewirkt. Morgen, am 14.12.2016, übergibt die CEDAW-Allianz ihren Alternativbericht an die Bundesregierung und hat hierzu eine Pressemitteilung veröffentlicht.
Der Alternativbericht steht Ihnen hier als Download zur Verfügung.
In diesem Zusammenhang wollen wir ebenfalls auf das gestern veröffentlichte Arbeitspapier der Beobachtungsstelle für gesellschaftspolitische Entwicklung in Europa zum Thema „Kenntnis und Anwendung der UN-Frauenkonvention in der Justiz. Eine Untersuchung von CEDAW in Deutschland und Frankreich“ aufmerksam machen. Dieses Arbeitspapier soll Handlungsempfehlungen für die Umsetzung der Konvention im Justizbereich geben.