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CEDAW: Bekämpfung des Menschenhandel ist auch auf der Prioritätenliste für Deutschland

Die Arbeitsgruppe des UN-Frauenrechtsausschusses (CEDAW) erarbeitete während ihrer 77. Sitzung die List of Issues Prior to Reporting (LOIPR) für Deutschland.

Die Arbeitsgruppe bittet dazu um spezifische Informationen über Maßnahmen und Entwicklungen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW). Sie verabschiedet die LOIPR auf der Grundlage einer Prüfung der vorgelegten Informationen, einschließlich der von UN-Einrichtungen, Nichtregierungsorganisationen (NROs) und anderen Interessengruppen. Die NROs werden aufgefordert, Informationen über die vorrangigen Anliegen und Probleme bei der Umsetzung von CEDAW zu liefern. Die Fragenliste beinhaltet u.a. Fragen zum Thema Menschenhandel, z.B. zur Verstärkung der Maßnahmen zur systematischen Ermittlung und Unterstützung von betroffenen Frauen, insbesondere von Migrant*innen und unbegleiteten Mädchen, und Gewährleistung eines angemessenen Zugangs zu Gesundheitsversorgung, Beratungsdiensten und Rechtsbehelfen oder zur Erteilung befristeter Aufenthaltsgenehmigungen, um allen Betroffenen von Menschenhandel die Inanspruchnahme von Schutz- und Rehabilitationsmaßnah-men zu ermöglichen. Der Staatenbericht Deutschlands wird für März 2021 erwartet. Die erarbeitete Liste kann hier eingesehen werden.

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